Zug-Erstattung.de – Online Deutsche Bahn Entschädigung und Erstattung beantragen (Fahrgastrechte)

Der Bahnstreik sorgt in ganz Deutschland für Ärgernisse aufgrund von Zugausfällen und Verspätungen. Die deutsche Bahn wird bis Sonntag streiken und den Bahnverkehr größtenteils lahm legen. Der fast sechstägige Streik ist der achte im derzeitigen Tarifkonflikt und der längste in der Geschichte der Deutschen Bahn.

Der Bahnstreik sorgt in ganz Deutschland für Ärgernisse aufgrund von Zugausfällen und Derzeit fährt nur ein Drittel aller Fernzüge in Deutschland; im Regionalverkehr sind besonders Leipzig und Dresden von starken Einschränkungen betroffen. Weitere Schwerpunkte des Streiks sind den Angaben zufolge Berlin, Halle, Frankfurt am Main und Mannheim. Millionen Zugreisende müssen auf alternative Verkehrsmittel umsteigen, was sich auch auf den deutschen Straßen bemerkbar macht: der Streik sorgt für ungewöhnlich viel Verkehr. Allein in Nordrhein-Westfalen werden derzeit insgesamt fast 200 Kilometer Stau auf Autobahnen und Schnellstraßen gemeldet.

Was kann ich in dieser Situation als Bahnkunde tun?

Sie haben als Bahnkunde die Möglichkeit sich auf die Fahrgastrechte zu berufen und eine Erstattung zu beantragen. Sie erhalten 25 Prozent Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung, 50 Prozent ab 120 Minuten, jeweils bezogen auf den bezahlten Fahrpreis für eine einfache Fahrt. Um Ihr Geld zurückzufordern, können Sie bei uns einen Erstattungsantrag stellen. Dies dauert nur wenige Minuten.

Wie entschädigt die Deutsche Bahn Pendler mit Zeitkarten oder einer BahnCard100?

Inhaber von anderen Streckenzeitkarten (z.B. Wochen-, Monats- und Jahreskarten) und Inhaber einer Mobility BahnCard 100 werden bei wiederholten Verspätungen und Zugausfällen pauschal entschädigt.

Die Bahn zahlt Entschädigungen erst ab einer Bagatellgrenze von 4 Euro. Bahnkunden mit Zeitkarten im Nahverkehr müssen also mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte einreichen, um eine Entschädigung zu erhalten. Bei Zeitkarten werden insgesamt maximal 25 % des Zeitkartenwertes entschädigt.

Die Entschädigung pro Fahrt für Zeitkarten ab 60 Minuten Verspätung beträgt für die 2. Klasse 1,50 und für die 1. Klasse 2,25 Euro je Fall. Insgesamt sind die Auszahlungen auf 25 Prozent des Zeitkartenpreises beschränkt.

Für Zeitkarten des Fernverkehrs beträgt die Erstattung für die 2. Klasse 5,- Euro und für die 1. Klasse 7,50 Euro.

Für die BahnCard 100 werden für die 2. Klasse 10,- Euro entschädigt, für die 1. Klasse 15,- Euro.

Können Bahnfahrer bei einer Verspätung auch von einer Reise zurücktreten?

Hat Ihr Zug mehr als 60 Minuten Verspätung, so haben Sie die Möglichkeit von der Fahrt zurückzutreten und den vollen Fahrpreis zurückzuverlangen. Zudem können Sie die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann auch eine andere Streckenführung wählen. Eine weitere Alternative: Sie können die Reise an einem beliebigen Bahnhof auf der Strecke abbrechen und sich den Anteil des Fahrpreises für den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.

Was ist, wenn ich trotz des Streiks fahren möchte?

Die Deutsche Bahn stellt einen Ersatzfahrplan zur Verfügung: Im Fernverkehr fahren ein Drittel der Züge und im Regionalverkehr bis zu zwei Drittel der Züge. Außerdem erlaubt die Bahn bei Zugverspätung von mindestens 20 Minuten oder Ausfall, den nächsten (auch höherwertigen!) Zug zu nutzen, auch die Zugbindung einer Fahrkarte wird aufgehoben. Das gilt auch für die besonders günstigen Sparpreis-Tickets, aber nicht für bestimmte regionale Karten (Schönes Wochenende, Quer-durchs-Land, Länder-Tickets) und reservierungspflichtige Züge.

In welchen Fällen dürfen Sie ein Taxi nutzen?

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 24 und 5 Uhr, haben Sie das Recht, ein anderes Verkehrsmittel (z.B. Bus oder Taxi) zu nutzen. Dies gilt auch, wenn Ihr Zug ausfällt und es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann. In diesem Fall werden Kosten bis maximal 80 Euro zurückerstattet. Wenn die Bahn in solchen Fällen Sammeltaxen zur Verfügung stellt, so müssen diese vorrangig genutzt werden.