Zug-Erstattung.de – Online Deutsche Bahn Entschädigung und Erstattung beantragen (Fahrgastrechte)

Taxikosten: Falls Ihr Zug eine zu erwartende Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort hat und die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr liegt, haben Sie das Recht, ein anderes Verkehrsmittel (wie Bus oder Taxi) zu nutzen. Kosten hierfür werden bis zu 80 EUR erstattet. Dazu muss dem Servicecenter das Original oder eine Kopie der Busfahrkarte oder Taxiquittung vorliegen.

Zugausfall: Das oben genannte gilt ebenfalls für den Ausfall eines Zuges, falls dies die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages darstellt und der Zielbahnhof ansonsten nicht bis 24 Uhr erreicht werden kann.

Übernachtungskosten: Wird wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung notwendig, und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, dann werden angemessene Übernachtungskosten erstattet. Hier muss ebenfalls das Original oder eine Kopie vorgelegt werden.

Zeitkarten (Schülerticket, BC 100 etc.): Es gibt pauschal je Verspätung von 60 Minuten eine Entschädigung. Entschädigungen von weniger als 4 EUR werden nicht ausgezahlt, daher müssen mehrere Verspätungen angesammelt und diese gemeinsam eingereicht werden.

Zeitkarten des Nahverkehrs : Gilt auch für Quer-durchs-Land oder Schönes-Wochenende-Ticket sowie Ländertickets. 2. Klasse 1,50 EUR, 1. Klasse 2,25 EUR.

Zeitkarten des Fernverkehrs: 2. Klasse 5,- EUR, 1. Klasse EUR 7,50 EUR.

Bahncard 100: 2.Klasse 10,- EUR, 1. Klasse 15,- EUR

Wie Sie oben erkennen können, lohnt sich ein Erstattungsantrag auf für Zeitkarten fast nie – dafür sind die Entschädigungen zu niedrig und die Aufwände zu hoch. Wir arbeiten weiter an unserem System und möchten es möglich machen, diese Erstattungen fast automatisch zu beantragen.

Unsere Infografik zu Fahrgastrechten kann ebenfalls nützlich sein.