Zug-Erstattung.de – Online Deutsche Bahn Entschädigung und Erstattung beantragen (Fahrgastrechte)

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Auch Studenten müssen unter dem aktuellen Bahnstreik leiden. Viele von ihnen sind Pendler und verpassen wichtige Veranstaltungen und Termine. Doch was viele nicht wissen: Auch als Student mit einem Semesterticket kann man Erstattungsanträge an die Deutsche Bahn stellen. Hier ein kurzer Überblick mit den wichtigsten Informationen rund ums Thema Zugverspätung mit Semesterticket und Erstattungsansprüche.

Welche Ansprüche hat man mit dem Semesterticket gegenüber der Bahn?

Generell gilt, dass Sie als Bahnkunde Gebrauch von den Fahrgastrechten der Deutschen Bahn machen können: Wenn Sie über ein Zeit-Ticket wie das Semesterticket verfügen, können Sie bei einer Verspätung ab 60 Minuten einen Anspruch auf eine Entschädigung von 1,50 Euro geltend machen. Da Beträge unter 4 Euro (Bagatellgrenze) von der Bahn aber nicht ausgezahlt werden, müssen sie Verspätungen sammeln, um eine Entschädigung zu bekommen.

Taxikosten und Übernachtungen werden generell erst erstattet, wenn Sie nach 24:00 Uhr angekommen wären und es keine alternativen Fahrmöglichkeiten gab. Es sei denn, es gelten Sonderregeln…

Sonderregelung je nach Verkehrsverbund

Zusätzlich gibt es besondere Regelungen, je nachdem, in welchem Verkehrsverbund Sie Ihr Ticket gekauft haben. Zugpassagiere innerhalb des Ruhrgebiets haben z.B. weiterhin Anspruch auf die sogenannte Mobilitätsgarantie NRW. Studenten sind mit ihrem Semesterticket automatisch Kunden des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und können somit von diesen Rechten Gebrauch machen. Diese verspricht Bahnkunden bei Zugausfällen trotzdem ans Ziel zu kommen. Fährt ein VRR-Verkehrsmittel mit mindestens 20-minütiger Verspätung ab, hat der Fahrgast das Recht, sich ein Taxi zu nehmen oder den Fernverkehr (IC, EC, ICE) zu nutzen. Für den Fernverkehr muss allerdings ein zusätzliches Ticket gekauft werden. Dieses wird erst im Nachhinein erstattet.

Voraussetzung für die Erstattung einer alternativen Beförderung zum Zielort ist, dass kein anderes öffentliches Verkehrsmittel (U-Bahn, Bus etc.) innerhalb der 20-minütigen Verspätung zum Zielort fährt. Dann werden Kosten für ein Taxi oder Fernverkehr bis zu einer Summe von 25 Euro (pro Person) von dem jeweiligen Verkehrsunternehmen erstattet. Bei einer Verspätung oder einem Ausfall 20 und 5 Uhr, bekommt der Fahrgast sogar pro Kopf bis zu 50 Euro der Kosten erstattet.

Wie stelle ich den Antrag?

Sie können einfach online einen Erstattungsantrag stellen. Dafür benötigen Sie lediglich ein Foto Ihres Semestertickets sowie Fotos von weiteren Quittungen. Zusätzlich benötigt das Servicecenter der Bahnen Angaben zum Problem bzw. Reiseverlauf. Zuletzt geben Sie Ihre Kontaktdaten und optional Ihre Kontoverbindung an. Online können Sie den Antrag in weniger als 3 Minuten stellen.